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Aufruf zu ESF-Absichtserklärungen - Förderrunde 2019

Im Zeitraum vom 25.02.2019 bis zum 15.03.2019 können Sie sich an dem bevorstehenden ESF-Absichtserklärungsverfahren 2019 beteiligen.
Datum:
5. Feb. 2019
Von:
LAG KEFB NRW e.V.

Im Zeitraum vom 25.02.2019 bis zum 15.03.2019 können Sie sich an dem bevorstehenden ESF-Absichtserklärungsverfahren 2019 beteiligen. Sofern Sie beabsichtigen, in der neuen Förderrunde 2019 ESF-Projekte/-Maßnahmen zu beantragen, möchten wir Sie bitten, uns das dafür vorgesehene Formular „Absichtserklärung“ (s. untere Links) ausgefüllt per E-Mail zuzusenden. Beantragt werden können Maßnahmen, die im Zeitraum vom 01.08.2019 bis 31.07.2020 beginnen. Die Maßnahmen müssen bis zum 30.09.2021 abgeschlossen sein.

Die aktualisierten Informationen und das Formular „Absichtserklärung“ können unter folgenden Adressen heruntergeladen werden:

https://www.mags.nrw/esf-aufrufe

https://www.mags.nrw/esf-antrag

Wir möchten Sie bitten, sich zahlreich zu beteiligen, da es uns gelungen ist, dass für 2019 die in 2018 nicht ausgeschöpften Mittel in Höhe von einer Million Euro übertragen werden. Damit stehen insgesamt sechs Mio. Euro zur Verfügung. Sie können daher gerne mehr Maßnahmen als Sie sonst üblicherweise bekundet haben, einreichen.

Für nähere Informationen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. 

Wir freuen uns auf Ihre Interesse.

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