Förderrunde 2022
Antragsaufforderung LEW Förderrunde 2022
Das Absichtserklärungsverfahren ist beendet. Alle Weiterbildungseinrichtungen, die im Programm "Lebens- und erwerbsweltbezogene Weiterbildung" eine Absichtserklärung gestellt haben, wurden zur Antragstellung aufgefordert. Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen weist darauf hin, die bzw. den notwendigen Förderantrag/Förderanträge inklusive der erforderlichen Anlagen bei der für Sie zuständigen Bezirksregierung (Dezernat 34 – EU-Förderung; Europäischer Sozialfonds) möglichst bis zum 22.07.2022 zu stellen. Die Antragsvordrucke finden Sie im Internet unter folgendem Link: ESF in NRW. Informationen für Antragstellende 2021-2027 | Arbeit.Gesundheit.Soziales (mags.nrw)
Für Maßnahmen, die kurzfristig zum 01.08.2022 beginnen sollen, besteht im Förderantrag die Möglichkeit, den förderunschädlichen vorzeitigen Maßnahmebeginn zu beantragen.
Bitte beachten Sie, dass pro Fördergegenstand und Kurs (bzw. bei mehreren gleichartigen bzw. aufeinander aufbauenden Kursen, für die eine zusammengefasste Absichtserklärung abgegeben wurde) jeweils ein Antrag zu stellen ist.
Beginn des ESF-Absichtserklärungsverfahren ab Fr., den 01. April 2022
Ab Freitag, den 01.04.2022 bis spätestens Freitag, den 29.04.2022 können Sie uns Ihre Absichtserklärung/en für die Förderrunde 2022 im ESF-Programm „Lebens- und erwerbsweltbezogene Weiterbildung (LEW) per E-Mail zusenden. Beantragt werden können Weiterbildungsmaßnahmen, die im Zeitraum 01.08.2022 und dem 31.07.2023 beginnen. Die Maßnahmen müssen bis zum 30.09.2024 abgeschlossen sein. Das Formular „Absichtserklärung“ sowie die aktuelle Ablaufinformation können unter folgender Adresse heruntergeladen werden: https://www.mags.nrw/esf-2021-2027-aufrufe.
Wir würden uns freuen, wenn Sie sich zahlreich daran beteiligen, damit sich viele Projekte der konfessionellen Seite in der ESF-Förderung wiederfinden. Für Ihre Informations-, Nach- und Rückfragen stehen wir telefonisch oder per E-Mail gerne zur Verfügung.