Resilienzoffensive
Projektaufruf
Ausgangslage
Bürgerinnen und Bürger sind in Zeiten multipler Krisen zunehmend belastet und verunsichert.
Die gemeinwohlorientierte Weiterbildung in Nordrhein-Westfalen hat über Jahrzehnte Erfahrungen mit dem Thema Resilienz in der Debatte zum lebensbegleitenden Lernen entwickelt. Sie kann mit gezielten Bildungsangeboten Bürgerinnen und Bürger wohnortnah und niedrigschwellig darin unterstützen, disruptive Veränderungen in ihrer Lebens- und Arbeitswelt anzugehen, persönliche, berufliche oder gesellschaftliche Herausforderungen und Veränderungen aufzugreifen und konstruktiv zu bearbeiten.
Thematisch hält die nach dem Weiterbildungsgesetz (WbG) geförderte Weiterbildungslandschaft ein breites gemeinwohlorientiertes Angebot vor und fördert damit beispielsweise die Bildung von Gesundheits- und Umweltbewusstsein, initiiert Interaktionen über Klimawandel und moderne Energiepolitik, leitet zum kritischen Umgang mit den Neuen Medien an und nimmt auch die Gefährdung von Frieden und sozialem Zusammenhalt in den Fokus.
Die geplante Resilienzoffensive für Angebote der gemeinwohlorientierten Weiterbildung soll auf verschiedenen Ebenen ansetzen. So sollen einerseits Konzepte entwickelt werden, die ein Resilienz förderndes Bildungsangebot für Bürgerinnen und Bürger nachhaltig bei den Mitgliedern der vom Ministerium für Kultur und Wissenschaft geförderten Landesorganisationen und dem Gütesiegelverbund Weiterbildung e.V. implementiert. Ergänzt werden soll dieser Ansatz auf der Mesoebene, die die Organisationsentwicklung der Bildungseinrichtungen in den Blick nimmt und diese darin stärkt, die Resilienz fördernde Weiterbildung systematisch mitzudenken.
Die gemeinwohlorientierte Weiterbildung trägt damit dazu bei, in den verschiedenen oben exemplarisch genannten Themenfeldern Resilienzstrategien zu entwickeln, damit Teilnehmende und die Einrichtungen auf Belastungssituationen in Krisen erfolgreich reagieren können.
Zielsetzung
Der Projektaufruf möchte bereits vorhandene Ansätze, die nach § 11 Abs. 2 WbG für eine Resilienz fördernde Weiterbildung durchgeführt werden, sammeln und kurzfristig in der Fläche verfügbar machen, systematisch nutzen und verstetigen. Es sollen die nach dem WbG anerkannten und geförderten Weiterbildungseinrichtungen darin unterstützt werden, in diesem durch multiple Krisen gekennzeichneten Jahrzehnt tragfähige Konzepte zu entwickeln und entsprechende Angebote durchzuführen. Die gemeinwohlorientierte Weiterbildung kann mit gezielten Bildungsangeboten Bürgerinnen und Bürger wohnortnah und niedrigschwellig darin unterstützen, Krisen konstruktiver zu begegnen, indem Handlungs- und Gestaltungsfähigkeit gestärkt werden. Es sollen Resilienz fördernde Weiterbildungsangebote zum fest verankerten Bestandteil der Einrichtungen werden, die als solche auch sichtbar, wahr- und angenommen werden.
Fördergrundlage
Das Ministerium für Kultur und Wissenschaft gewährt Zuwendungen für Projektförderungen nach Maßgabe dieser Bekanntmachung und auf der Grundlage der §§ 23 und 44 der Landeshaushaltsordnung (LHO) sowie den dazu ergangenen Verwaltungsvorschriften.
Mögliche Projektbausteine
· Bestandsanalyse
· Workshops und Fachtagungen
· Dialog- und Informationsveranstaltungen
· Konzeptentwicklung und Erprobung von Professionalisierungsangeboten für haupt- und nebenberuflich sowie ehrenamtlich Beschäftigte der WbG- Einrichtungen
· Konzeptentwicklung und Erprobung für die Initiation von Organisationsentwicklungsprozessen
· Entwicklung von Fortbildungsmodulen zur Ausbildung von Resilienzcoaches als Kümmerer vor Ort
· Entwicklung eines Gesamtkonzeptes inkl. Erprobung von Maßnahmen und Auswertung bzw. Evaluation
· begleitende Öffentlichkeitsarbeit für die Resilienz fördernde Weiterbildung
Mögliche Träger
Der Projektaufruf richtet sich an die vom Ministerium für Kultur und Wissenschaft geförderten Landesorganisationen der Weiterbildung in Nordrhein-Westfalen
· Landesverband der Volkshochschulen von Nordrhein-Westfalen e.V.
· Landesarbeitsgemeinschaft für katholische Erwachsenen- und Familienbildung in Nordrhein-Westfalen e.V.
· Landesorganisation der evangelischen Erwachsenenbildung Nordrhein-Westfalen
· Landesarbeitsgemeinschaft für eine andere Weiterbildung NRW e.V. sowie an den vom Ministerium für Kultur und Wissenschaft geförderten
· Gütesiegelverbund Weiterbildung NRW e.V.
Eine verbands- und trägerübergreifende Zusammenarbeit von einer der oben genannten Landesorganisationen mit mindestens einer weiteren im Gesprächskreis vertretenen Landesorganisationen und / oder dem Gütesiegelverbund „Weiterbildung“ e.V. ist wünschenswert und sinnvoll.
Ein entsprechender Letter of Intent ist spätestens mit dem Projektantrag vorzulegen.
Bestandteil des Projekts kann auch eine wissenschaftliche Begleitung sein.
Es werden bis zu fünf Vorhaben im Jahr 2023 durchgeführt.
Die Finanzierung erfolgt als Anteilsfinanzierung in Höhe von bis zu 80%, maximal aber 100.000 EUR pro Projekt der als zuwendungsfähig anerkannten Gesamtausgaben.
Durchführungszeitraum/ Laufzeit des Vorhabens
1. März bis 31. Dezember 2023
Finanzierung / Antragstellung
Die vier vom Land geförderten Landesorganisationen und der Gütesiegelverbund Weiterbildung e.V. werden aufgefordert, bis zum 17. Februar 2023 beim Ministerium für Kultur und Wissenschaft, Referat 522, eine Interessenbekundung per E-Mail (frauke.eule@mkw.nrw.de) einzureichen.
In der Interessenbekundung sind geplante Produkte und Meilensteine für in sich abgeschlossene und nutzbare Arbeitspakete zu benennen und mit überprüfbaren Kennzahlen zu hinterlegen.
Das Projekt muss ein Konzept für den Wissenstransfer und eine nachhaltige Verankerung der Ergebnisse enthalten. Die Ergebnisse sollen im Internet veröffentlicht und allgemein zugänglich sein.
Die Bereitschaft zur Präsentation der Projektergebnisse in den Regionalkonferenzen des Landes nach § 24 WbG und in der Weiterbildungskonferenz des Landtags sowie im Landesweiterbildungsbeirat wird vorausgesetzt.
Die Interessenbekundungen werden vom Ministerium für Kultur und Wissenschaft unter Zugrundelegung der Zielsetzungen dieses Projektaufrufes bewertet und ausgewählt. Die ausgewählten Antragsteller werden zur Abgabe eines Projektantrages bis 1. März 2023 aufgefordert.