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Informationen und Vordrucke für das aktuelle Absichtserklärungsverfahren 2021

 

Aufruf zu REACT-EU-Absichtserklärungen 

Es hat ein zusätzliches ESF-Absichtserklärungsverfahren bei der Lebens-und Erwerbsweltbezogenen Weiterbildung im Rahmen von REACT-EU gestartet. Mit REACT-EU hat die Europäische Union eine Aufbauhilfe aufgelegt, mit der die wirtschaftlichen und sozialen Folgen der Covid19-Pandemie in Europa abgefedert werden sollen. REACT-EU steht für "Recovery Assistance for Cohesion and the Territories of Europe" (Aufbauhilfe für den Zusammenhalt und die Gebiete Europas). 

Konkret geht es bei diesem Förderprogramm für die gemeinwohlorientierte Weiterbildung um Bildungsangebote, die der digitalen Kompetenzentwicklung benachteiligter Zielgruppen zur Bewältigung Corona-bedingter Problemlagen dienen. Die Maßnahmen sind bei den drei bekannten Fördergegenständen „Grundbildung mit Erwerbswelterfahrung“, „Weiterbildung geht zur Schule“ und „Qualifizierung von Beschäftigten der Tageseinrichtungen für Kinder, Schulen und Weiterbildungseinrichtungen“ verortet. So ist es beispielsweise im Rahmen der Grundbildung denkbar, Schulabschlusskurse mit zusätzlichen Unterrichtsstunden zu flankieren, um Teilnehmenden die notwendigen digitalen Kompetenzen zu vermitteln. Aber auch bei den beiden anderen Fördergegenständen sind Zusatzangebote, die der digitalen Kompetenzentwicklung dienen, förderfähig. 

Grundlage für die Förderung ist die ESF-Förderrichtlinie 2014 – 2020.

Für den Durchführungszeitraum 1. Januar 2022 bis 31. März 2023 stehen der gemeinwohlorientierten Weiterbildung hier zusätzliche Mittel in Höhe von insgesamt 3 Mio. Euro zur Verfügung. 

Im Zeitraum vom 04.10.2021 bis zum 12.11.2021 können Sie sich an dem bevorstehenden REACT-EU-Absichtserklärungsverfahren 2021 beteiligen. Sofern Sie beabsichtigen, REACT-EU-Projekte oder -Maßnahmen zu beantragen, ist es dringend erforderlich, uns das dafür vorgesehene Formular „Absichtserklärung“ ausgefüllt per E-Mail zuzusenden. Beantragt werden können Maßnahmen, die im Zeitraum vom 01.01.2022 bis 31.12.2022 beginnen. Die Maßnahmen müssen bis zum 31.03.2023 abgeschlossen sein.

Die aktualisierten Informationen und das Formular „Absichtserklärung“ können unter folgenden Adressen heruntergeladen werden:

REACT EU Absichtserklärung

Programminformationen zu Organisation und Ablauf (mags.nrw)

 

REACT-EU-Logo

 

 

Aufruf zu ESF-Absichtserklärungen - Förderrunde 2021

Im Zeitraum vom 17.05.2021 bis zum 04.06.2021 können Sie sich an dem bevorstehenden ESF-Absichtserklärungsverfahren 2021 beteiligen. Sofern Sie beabsichtigen, in der neuen Förderrunde 2021 ESF-Projekte/-Maßnahmen zu beantragen, ist es dringend erforderlich, uns das dafür vorgesehene Formular „Absichtserklärung“ ausgefüllt per E-Mail zuzusenden. Beantragt werden können Maßnahmen, die im Zeitraum vom 01.08.2021 bis 31.07.2022 beginnen. Die Maßnahmen müssen bis zum 30.09.2023 abgeschlossen sein.

Die aktualisierten Informationen und das Formular „Absichtserklärung“ können unter folgender Adresse heruntergeladen werden:

https://www.mags.nrw/esf-2021-2027-aufrufe

Die neue Förderrichtlinie finden Sie hier.

 

Wichtig! Öffentlichkeitsarbeit

Zuwendungsempfangende von arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen sind verpflichtet, gegenüber den Teilnehmerinnen und Teilnehmern sowie gegenüber der Öffentlichkeit auf die Förderung durch den Europäischen Sozialfonds und das Land Nordrhein-Westfalen in geeigneter Weise aufmerksam zu machen.

ESF-Logos und ESF-Plakat zum Herunterladen
Für die Förderung im Rahmen des Europäischen Sozialfonds (ESF) stellt das zuständige Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales NRW (MAGS) neue Logos und Plakate zur Verfügung. Träger und Zuwendungsempfänger können die Materialien zur Öffentlichkeitsarbeit herunterladen. Mehr

 

Alle aktuellen Informationen und Dokumente finden Sie auf folgender Internetseite www.mags.nrw/europaeischer-sozialfonds