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Informationen und Vordrucke für das aktuelle Absichtserklärungsverfahren 2019 (vormals: ESF-Interessenbekundungsverfahren)

Das Land Nordrhein-Westfalen stellt für die Weiterbildung Mittel aus dem Europäischen Sozialfonds im Bereich der „Lebens- und erwerbsweltbezogenen Weiterbildung“ zur Verfügung. Gefördert werden zusätzliche Bildungsangebote, welche die individuelle Beschäftigungsfähigkeit sowie die persönlichen und beruflichen Handlungskompetenzen verbessern. Die Teilnehmenden sollen befähigt werden, aktiv am wirtschaftlichen und sozialen Leben teilzuhaben.

Aufruf zu ESF-Absichtserklärungen - Förderrunde 2019

Im Zeitraum vom 25.02.2019 bis zum 15.03.2019 können Sie sich an dem bevorstehenden ESF-Absichtserklärungsverfahren 2019 beteiligen. Sofern Sie beabsichtigen, in der neuen Förderrunde 2019 ESF-Projekte/-Maßnahmen zu beantragen, ist es dringend erforderlich, uns das dafür vorgesehene Formular „Absichtserklärung“ ausgefüllt per E-Mail zuzusenden. Beantragt werden können Maßnahmen, die im Zeitraum vom 01.08.2019 bis 31.07.2020 beginnen. Die Maßnahmen müssen bis zum 30.09.2021 abgeschlossen sein.

Die aktualisierten Informationen und das Formular „Absichtserklärung“ können unter folgenden Adressen heruntergeladen werden:

https://www.mags.nrw/esf-aufrufe

https://www.mags.nrw/esf-antrag

Wir möchten Sie bitten, sich zahlreich zu beteiligen, da es uns gelungen ist, dass für 2019 die in 2018 nicht ausgeschöpften Mittel in Höhe von einer Million Euro übertragen werden. Damit stehen insgesamt sechs Mio. Euro zur Verfügung. Sie können daher gerne mehr Maßnahmen als Sie sonst üblicherweise bekundet haben, einreichen.

Wichtig! Öffentlichkeitsarbeit

Zuwendungsempfangende von arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen sind verpflichtet, gegenüber den Teilnehmerinnen und Teilnehmern sowie gegenüber der Öffentlichkeit auf die Förderung durch den Europäischen Sozialfonds und das Land Nordrhein-Westfalen in geeigneter Weise aufmerksam zu machen.

ESF-Logos und ESF-Plakat zum Herunterladen
Für die Förderung im Rahmen des Europäischen Sozialfonds (ESF) stellt das zuständige Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales NRW (MAGS) neue Logos und Plakate zur Verfügung. Träger und Zuwendungsempfänger können ab sofort die neuen Materialien zur Öffentlichkeitsarbeit herunterladen. Mehr

 

Alle aktuelle Informationen und Dokumente finden Sie auf folgender Internetseite www.mags.nrw/europaeischer-sozialfonds unter Punkt 5.1 „Lebens- und erwerbsweltbezogene Weiterbildung in Einrichtungen der Weiterbildung“

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