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Gema und VG Wort

Die Verwertungsgesellschaft GEMA hat einen der beiden seit den 1980er Jahren mit dem Verband der Diözesen Deutschlands (VDD) bestehenden Verträge mit Wirkung zum 01. Januar 2018 gekündigt.
Datum:
8. März 2018
Von:
KEB Deutschland e.V., Rundbrief an die KEB-Mitglieder 23. Februar 2018

Die Verwertungsgesellschaft GEMA hat einen der beiden seit den 1980er Jahren mit dem Verband der Diözesen Deutschlands (VDD) bestehenden Verträge mit Wirkung zum 01. Januar 2018 gekündigt. Im Gespräch, das unsere Bundesgeschäftsführerin mit dem beim VDD zuständigen Mitarbeiter, Herr Moormann geführt hat, wurden die Schwierigkeiten in den Vertragsverhandlungen deutlich gemacht. Die Gema wollte eine so überhöhte Summe haben, dass an eine Weiterführung der derzeitigen Konditionen nicht zu denken war. Man hat nun eine andere Art von Vertrag geschlossen. Die Vertragskündigung hat zur Folge, dass künftig für die Durchführung von Veranstaltungen, bei denen urheberrechtlich relevante Musik aufgeführt werden soll, ein Meldeverfahren auch bei solchen Feiern einzuhalten ist, die bislang von einer Meldepflicht befreit waren. An die Stelle des bisherigen Vertrages tritt aber ein neu zwischen dem VDD und der GEMA ausgehandelter Vertrag, der allen Einrichtungen in

kirchlicher Trägerschaft mindestens 20 % - Nachlass auf die in Tarifen festgelegte Vergütung, die für die Nutzung der Musik eigentlich an die GEMA zu zahlen wäre, gewährt. Das neue Merkblatt finden Sie hier.