Interessenbekundungen für ESF-Projekte/-Maßnahmen können nun an folgende E-Mail-Adresse LEW@mags.nrw.de ab dem 02.03.2026 bis zum 27.03.2026 eingereicht werden.
Die dazu auszufüllenden Dokumente zur Interessenbekundung wurden freigeschaltet und sind unter folgendem Link zu finden: https://www.mags.nrw/esf-2021-2027-aufrufe.
Beantragt werden können Weiterbildungsmaßnahmen, die im Zeitraum vom 01.08.2026 bis 31.07.2027 beginnen. Die Maßnahmen müssen bis zum 30.09.2028 abgeschlossen sein.
Die Förderrichtlinie 2021-2027 (5.2 Lebens- und Erwerbsweltbezogende Weiterbildung) finden Sie auf der Seite des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen.
Wichtig:
Bitte beachten Sie, dass die Förderung für alle Interessenbekundungen nach dem Windhund-Verfahren vergeben wird, d.h. die Interessenbekundungen werden nur bis zur Ausschöpfung des Gesamtkontingents berücksichtigt. Sehr wichtig ist somit auch diesmal, dass der Eingang der Interessenbekundung (Datum/Uhrzeit) wesentlich für eine ESF-Förderung ist.
Die formalen Voraussetzungen durch Vorlage der ausgefüllten Anlagen (Anlage 1, Anlage 2 und Anlage 3) und die Vollständigkeit der Bewerbungsunterlagen ist für eine Berücksichtigung entscheidend.



