Datum:
27. Nov. 2023
Von:
LAG KEFB
Die Richtlinie beinhaltet die bisherigen 3 Förderbereiche:
"Maßnahmen mit Personengruppen in besonderen Problemsituationen (Gebührennachlass)"
"Elternstart NRW" und
"Eltern-Kind Angebote für Familien mit Fluchterfahrung".
Vorbehaltlich der Billigung des Haushaltsgesetzes 2024 durch den Landtag und der Haushaltsfreigabe durch das Finanzministerium besteht somit auch im Jahr 2024 die Möglichkeit der Förderung dieser 3 Bereiche für anerkannte Einrichtungen der Familienbildung.