Zum Inhalt springen

Familienbildung:Neue Richtlinien ab 2024

Die neuen "Richtlinien über die Förderung anerkannter Einrichtungen der Familienbildung in Nordrhein-Westfalen" tritt mit Veröffentlichung im Ministerialblatt in Kraft.
Datum:
27. Nov. 2023
Von:
LAG KEFB

Die Richtlinie beinhaltet die bisherigen 3 Förderbereiche:

"Maßnahmen mit Personengruppen in besonderen Problemsituationen (Gebührennachlass)"
"Elternstart NRW" und
"Eltern-Kind Angebote für Familien mit Fluchterfahrung".
 

Vorbehaltlich der Billigung des Haushaltsgesetzes 2024 durch den Landtag und der Haushaltsfreigabe durch das Finanzministerium besteht somit auch im Jahr 2024 die Möglichkeit der Förderung dieser 3 Bereiche für anerkannte Einrichtungen der Familienbildung.