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Sprachförderung für neu Zugewanderte ab 16 Jahren - dritte Antragsrunde

Die Landesregierung hat die Mittel für Volkshochschulen und andere nach dem Weiterbildungsgesetz anerkannte Einrichtungen im Rahmen der Haushaltsberatungen 2016 auf 2 Millionen aufgestockt.
Datum:
27. Sept. 2016
Von:
LAG KEFB NRW

Die Landesregierung hat die Mittel für Volkshochschulen und andere nach dem Weiterbildungsgesetz anerkannte Einrichtungen im Rahmen der Haushaltsberatungen 2016 auf 2 Millionen € aufgestockt. Diese zusätzlichen Mittel sind als Projektförderung vorgesehen für zusätzliche Kurse zur Sprachförderung für neu zugewanderte Erwachsene und Jugendliche ab 16 Jahren.