Datum:
22. Juni 2016
Von:
LAG KEFB NRW
Der Bund erweitert ab 1. Juli 2016 die berufsbezogene Sprachförderung für Zugewanderte, einschließlich der Geflüchteten, die eine gute Bleibeperspektive haben. Auch EU-Bürgerinnen und EU-Bürger sowie deutsche Staatsangehörige mit Migrationshintergrund können an berufsbezogenen Sprachkursen teilnehmen.