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Berufsbezogene Deutschsprachförderung gem. §45a AufenthG

Ab 01. Juli 2016 erweitert der Bund das Angebot an berufsbezogener Sprachförderung für Menschen mit Migrationshintergrund
Datum:
20. Juni 2016
Von:
LAG KEFB NRW

Berufsbezogene Deutschsprachförderung gem. §45a AufenthG
Ab 01. Juli 2016 erweitert der Bund das Angebot an berufsbezogener Sprachförderung für Menschen mit Migrationshintergrund: die nationale berufsbezogene Deutschsprachförderung wird zu einem Regelinstrument der Sprachförderung des Bundes.