Datum:
20. Juni 2016
Von:
LAG KEFB NRW
Berufsbezogene Deutschsprachförderung gem. §45a AufenthG
Ab 01. Juli 2016 erweitert der Bund das Angebot an berufsbezogener Sprachförderung für Menschen mit Migrationshintergrund: die nationale berufsbezogene Deutschsprachförderung wird zu einem Regelinstrument der Sprachförderung des Bundes.