Asyl- und Migrations- und Integrationsfonds - Aufruf 2017
Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) hat im Rahmen des Asyl-, Migrations- und Integrationsfonds (AMIF) die Aufforderung 2017 veröffentlicht. Die Einreichfrist endet am 26. September 2017.
Allgemeines Ziel des Fonds ist es, einen Beitrag zu einer effizienten Steuerung der Migrationsströme in der Union im Rahmen des Raums der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts im Einklang mit einer gemeinsamen Asylpolitik, der Politik subsidiären und vorübergehenden Schutzes und der gemeinsamen Einwanderungspolitik zu leisten. Die Verantwortung für die nationale Umsetzung des AMIF tragen die Mitgliedstaaten. Das Bundesministerium des Innern hat das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) als EU-Zuständige Behörde per Erlass zur Verwaltung des AMIF benannt.
Die vorliegende Aufforderung zur Einreichung von Anträgen dient der Umsetzung der im Nationalen Programm des Mitgliedstaates Deutschland genannten Ziele.
Die Aufforderung gilt für drei spezifische Ziele:
- Stärkung und Weiterentwicklung des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems, einschließlich seiner externen Dimension;
- Integration von Drittstaatsangehörigen und legale Migration;
- Rückkehr
Die Zielgruppendefinition und -zuordnung in der Ausschreibung ist abschließend und zwingend. Es können ausschließlich Drittstaatsangehörige gefördert werden, es sei denn, in der Aufforderung zur Einreichung von Projektvorschlägen ist eine Ausnahme vorgesehen. Zu beachten ist, dass für bestimmte Maßnahmenbereiche die definierte Zielgruppe eingeschränkt sein kann.
Die geförderten Projekte sollen einen sog. EU-Mehrwert aufweisen, d.h. über die bloße Durchführung von Unterstützungsmaßnahmen hinausgehen. Die Projekte sollen insbesondere zur Setzung von Standards dienen oder Modellcharakter haben.
Zuwendungsempfänger können nur eingetragene juristische Personen des privaten oder des öffentlichen Rechts sowie internationale Organisationen jeweils alleine oder in Kooperationspartnerschaft mit anderen Organisationen sein. Es wird darauf hingewiesen, dass es seitens des BAMF ausdrücklich erwünscht ist, Kooperationsprojektpartnerschaften einzugehen und landesweite sowie länderübergreifende Projektmaßnahmen durchzuführen.
Für die Aufforderung 2017 stehen ca. 31 Mio. Euro zur Verfügung. Der AMIF-Anteil kann grundsätzlich bis zu 75% der zuwendungsfähigen Ausgaben betragen (in Ausnahmefällen 90%). Die EU-Fördersumme muss pro Jahr der Projektlaufzeit mindestens 100 000 Euro betragen.