5. Förderphase des ESF-Programms "Lebens- und erwerbsweltbezogene Weiterbildung"
Wir haben Sie bereits Anfang April über die anstehende Antragsrunde für die 5. Förderphase unterrichtet.
Aus abrechnungstechnischen Gründen sind wir mit dem Ministerium für Schule und Weiterbildung NRW und dem Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales NRW übereingekommen, den Durchführungszeitraum der Lehrgänge um zwei Monate zu verkürzen. Die Lehrgänge können bis zum 31. Oktober 2011 durchgeführt werden. Anschließend bleibt Ihnen Zeit, uns gegenüber abzurechnen und wir haben ausreichend Zeit bis Ende Februar 2012 gegenüber den Bewilligungsbehörden die entsprechenden Verwendungsnachweise zu erstellen und die Mittel auszuzahlen.
Die entsprechenden Antragsformulare haben wir Ihnen auf unserer Internetseite www.lag-esf.de bereitgestellt. Wir haben die Antragsformulare der vierten Förderphase überarbeitet und vereinfacht und bitten Sie darum, ausschließlich diese zu verwenden.
Dazu noch folgender Hinweis:
Für die angegebenen Felder sind automatische Berechnungen hinterlegt worden. Um diese richtig zu nutzen, sollte man die Felder in der angegebenen Reihenfolge ausfüllen und mit der Tab - Taste vorgehen. Für das Antragsformular Grundbildung ist auf Grund der unterschiedlichen Stundensätze keine automatische Berechnung möglich.
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an Frau Kochanowski (Tel.: 0221 – 3 56 54 56 12, E-Mail: kochanowski@lag-kefb-nrw.de).
Da die Fördermittel deutlich begrenzt sind und wir abermals mit einer Überzeichnung der uns zur Verfügung stehenden Fördersumme von rund 1,5 Mio. € rechnen, bitten wir Sie schon jetzt, eine Priorisierung Ihrer Anträge vorzunehmen. Als Orientierungshilfe dient die in Aussicht gestellte Fördersumme der letzten Förderrunde. Mit Hilfe dieses Ranking ist die Mittelverteilung leichter steuerbar.
Beachten Sie bitte auch bei der Antragstellung und der Aufstellung Ihres Finanzplans die aktualisierte Liste der ESF-zuschussfähigen Ausgaben. Diese hat sich insofern geändert, dass unter der Rubrik Sachausgaben u. a. nur noch geringwertige Wirtschaftsgüter im steuerlichen Sinn mit einem Nettowert von bis zu 150,-€ bezuschusst werden können. Nicht förderfähig ist der Kauf von Möbeln, Betriebsmitteln, Fahrzeugen, Infrastruktur, Immobilien und Gründstücke.
Auf der Basis eines Gutachtens wird zu Zeit geprüft, ob eine Pauschalierung möglich ist. Ob und wann die EU-Kommission diese Regelung akzeptiert, ist nicht absehbar.
Selbstverständlich können Sie auch unser komplettes Beratungspaket in Anspruch nehmen. Sollten Sie Fragen zur Antragstellung haben, vereinbaren wir gerne Beratungstermine, die wir in unserer Geschäftsstelle oder in Ihren Einrichtungen direkt vor Ort durchführen können.
Klaus Wittek
Projektleiter
„Projektagentur ESF“
im Auftrag der LAG KEFB NRW