5. Förderphase des ESF-Programms "Lebens- und erwerbsweltbezogene Weiterbildung"
Sehr geehrte Damen und Herren,
der Beginn der 5. Förderphase des ESF-Programms „Lebens- und erwerbsweltbezogene Weiterbildung“ liegt zwar noch eine Weile in der Zukunft, trotzdem möchten wir Sie bereits zu diesem Zeitpunkt darüber informieren. Die Förderphase 5 beginnt am 01.01.2010 und verläuft für alle Fördergegenstände bis zum 31.12.2011.
Die dafür vorgesehene Antragsrunde findet in der Zeit vom 02.06. – 30.06.2009 statt. Die entsprechenden Antragsformulare werden wir Ihnen nach den Osterferien auf unserer Internetseite zur Verfügung stellen.
Wir weisen an dieser Stelle ausdrücklich daraufhin, dass zu spät eingereichte Anträge, also nach dem 30.06.2009, aus Gründen der Chancengleichheit nicht berücksichtigt werden können.
Aufgrund der zur Zeit nicht zu terminierenden Freigabe des Landeshaushaltes 2010 müssen Sie bei den Maßnahmen, die innerhalb des ersten Halbjahres 2010 geplant sind, prüfen, ob im Einzelfall ein vorzeitiger förderunschädlicher Maßnahmebeginn erforderlich ist. Für eine Beantragung benötigen wir eine Begründung, warum sie gerade zu diesem Zeitpunkt beginnen müssen.
Bitte legen Sie diese Begründung schon bei Ihrer Antragstellung vor.
Wenn Sie Unterstützung bei der Antragstellung benötigen oder Fragen zur Abrechnung haben, dann stehen wir Ihnen gerne mit unserem ESF-Team mit Rat und Tat zur Seite.
Wir wünschen Ihnen ein frohes Osterfest.
Mit freundlichen Grüßen
Klaus Wittek
Geschäftsführer
„Projektagentur ESF“
im Auftrag der LAG KEFB NRW