4. Förderphase
Köln, 1. September 2008
Die vierte Förderphase des ESF-Programms „Lebens- und erwerbsweltbezogene Weiterbildung“ steht kurz bevor. Sie beginnt am 01.01.2009 und verläuft für die Fördergegenstände „Weiterbildung geht zur Schule“ und „Qualifizierung von Beschäftigten von Tageseinrichtungen für Kinder, Schulen und Weiterbildungseinrichtungen“ bis zum 31.10.2010. Für den Fördergegenstand „Grundbildung mit Erwerbswelterfahrung“ endet die Förderphase am 31.12.2010.
Die dafür vorgesehene Antragsrunde findet in der Zeit vom 22.09. – 26.09.2008 statt. Entsprechende Antragsformulare haben wir Ihnen auf unserer Internetseite www.lag-esf.de bereitgestellt. Wir haben die Antragsformulare der vierten Förderphase überarbeitet und vereinfacht und bitten Sie darum, ausschließlich diese zu verwenden.
Wir weisen an dieser Stelle ausdrücklich daraufhin, dass zu spät eingereichte Anträge, also nach dem 26.09.2008, aus Gründen der Chancengleichheit nicht berücksichtigt werden können.
Aufgrund der zur Zeit nicht zu terminierenden Freigabe des Landeshaushaltes wird bei Maßnahmen, die innerhalb des ersten Halbjahres 2009 geplant sind, zu prüfen, sein, ob im Einzelfall ein vorzeitiger förderunschädlicher Maßnahmebeginn erforderlich ist. Für eine Beantragung benötigen wir eine Begründung, warum sie gerade zu diesem Zeitpunkt beginnen müssen.
Bitte legen Sie diese Begründung schon bei Ihrer Antragstellung vor.
Wenn Sie Unterstützung bei der Antragstellung benötigen oder Fragen zur Abrechnung haben, dann stehen wir Ihnen gerne mit unserem ESF-Team mit Rat und Tat zur Seite. Durch unsere ESF-Berater haben wir auch die Möglichkeit, Vor-Ort-Beratungen anhand von konkreten Fragen durchzuführen. Gerne vereinbaren wir mit Ihnen einen Termin.
Über weitere Neuigkeiten werden wir Sie auf dem Laufenden halten.