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Förderrunde 2024

Das Land Nordrhein-Westfalen stellt für die Weiterbildung Mittel aus dem Europäischen Sozialfonds im Bereich der lebens- und erwerbsweltbezogenen Weiterbildung zur Verfügung. Sie sind eine Einrichtung die sich in konfessioneller Trägerschaft befindet? Dann beraten wir Sie gerne bei der Antragsstellung.

ESF-Aufruf zur Interessenbekundung ist gestartet

Interessenbekundungen für ESF-Projekte/-Maßnahmen können nun an folgende E-Mail-Adresse LEW@mags.nrw.de ab dem 08.04.2024 bis zum 26.04.2024 eingereicht werden.

Beantragt werden können Weiterbildungsmaßnahmen, die im Zeitraum vom 01.08.2024 bis 31.07.2025 beginnen. Die Maßnahmen müssen bis zum 30.09.2026 abgeschlossen sein.

Wichtig:
Bitte berücksichtigen Sie, dass das Verfahren in diesem Jahr für die zur Verfügung stehenden Projektmittel im Sinne eines Teilnahmewettbewerbs nach zeitlichen Eingang durchgeführt wird.

Die Förderrichtlinie 2021-2027  (5.2 Lebens- und Erwerbsweltbezogende Weiterbildung) finden Sie auf der Seite des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen. 

Die Bewerbungsunterlagen zur Interessenbekundung finden Sie hier:

Wichtig! Öffentlichkeitsarbeit

Zuwendungsempfangende von arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen sind verpflichtet, gegenüber den Teilnehmerinnen und Teilnehmern sowie gegenüber der Öffentlichkeit auf die Förderung durch den Europäischen Sozialfonds und das Land Nordrhein-Westfalen in geeigneter Weise aufmerksam zu machen.

Alle Logos dazu erhalten Sie auf der Seite des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen (MAGS): 

https://www.mags.nrw/esf-2021-2027-oeffentlichkeitsarbeit

 

 

 

 

Online-Informationsveranstaltung am 22. Februar 2024

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Herzlich möchten wir Sie im Rahmen einer Online-Informationsveranstaltung am Do., 22. Februar 2024 über den aktuellen Stand der neuen Förderrunde 2024 informieren und auf Ihre möglichen Fragen eingehen. Die Förderung wird für alle Interessenbekundungen wieder nach dem `Windhund-Verfahren` vergeben, d.h. sie werden nur bis zur Ausschöpfung des Kontingents berücksichtigt. Sehr wichtig ist somit auch in diesem Jahr, dass der Eingang der Interessenbekundung (Datum/Uhrzeit) wesentlich für eine mögliche ESF-Förderung ist.

Online via Zoom 
Donnerstag, 22. Februar 2024, 
10:00 - 11:00 Uhr  

 

 

 

 

 

Erste Informationen zum ESF-Programm

Erste Informationen zum ESF-Programm

Hier erhalten Sie erste Informationen zum ESF-Programm "Lebens- und erwerbsweltbezogene Weiterbildung in Einrichtungen der Weiterbildung"

 

 

 

 

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