Datum:
16. März 2023
Von:
Pia Schwarz
Zur Abfederung der gestiegenen Energiekosten bei Volkshochschulen und den nach dem Weiterbildungsgesetz anerkannten Weiterbildungseinrichtungen in anderer Trägerschaft im Geschäftsbereich des Ministeriums für Kultur und Wissenschaft (MKW) stehen 3,36 Millionen Euro zur Verfügung. Die Hilfen sollen zum Ausgleich von Mehrkosten dienen, die durch die Energiekrise trotz Gas-, Wärme- und Strompreisbremse verursacht werden.
Anträge auf Billigkeitsleistungen können bis einschließlich Freitag, 14. April 2023 gestellt werden.
Die Unterlagen zur Antragstellung und die FAQ-Liste sind nun über die Webseite des Minsterium für Kultur und Wissenschaft NRW abrufbar.