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Save the Date: Fachseminar zur Neuregelung des § 2b UStG

Zum 1. Januar 2023 wird nach einer mehrjährigen Übergangszeit eine Neuordnung des Umsatzsteuerrechts in Kraft treten. Diese Neuregelung betrifft ausschließlich (!) die kirchlichen Einrichtungen, die als juristische Person des öffentlichen Rechts (jPöR) verfasst sind. Bisher waren diese in den meisten Fällen faktisch nicht von der Umsatzsteuer betroffen. Dies wird sich mit dem neu geregelten § 2b UStG ändern. Für die Einrichtungen der Katholischen Erwachsenenbildung, die von dieser Neuregelung betroffen sind, veranstaltet die KEB Deutschland ein digitales Fachseminar, zu dem wir Sie bereits heute einladen möchten. Es findet statt am 15. Juni 2022 von 9:30 Uhr bis 12:30 Uhr. Als Referent konnten wir Wolfgang Schulte, Ansprechperson für steuerliche Grundsatzfragen im Erzbistum Paderborn, gewinnen. Bitte beachte Sie: Wie oben beschrieben, sind von der Neuregelung nur Einrichtungen betroffen, die eine Körperschaft des öffentlich Rechts sind. Privatrechtlich organisierte Einrichtungen der Katholischen Erwachsenenbildung (eingetragene Vereine, gGmbH…) sind nicht betroffen. Für diese wird es diesbezüglich keine Änderungen in den bisher gültigen Umsatzsteuerregelungen geben. Eine Teilnahme am Fachseminar ist nicht erforderlich. Bitte leiten Sie dieses „Save-the-Date“ an betroffene Einrichtungen in Ihrem „Sprengel“ weiter. Eine offizielle Einladung mit weiteren Informationen folgt.
Datum:
15. Juni 2022